Bayerische Ehrenamtskarte und Liste der Akzeptanzpartner
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Ehrenamt findet größtenteils vor Ort statt – in der Gemeinde, der Stadt, dem Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen wohnen. Und doch leistet jedes Bürgerschaftliche Engagement einen Beitrag zum Gemeinwohl, der über die jeweilige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisgrenze hinaus wirkt und letztlich dem gesamten Freistaat zugute kommt. Deshalb arbeiten der Freistaat Bayern, die kreisfreien Städte und die Landkreise Bayerns zusammen, um mit dieser bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten Bürger zu richten.
Antrag Ehrenamtskarte in Ingolstadt
Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich in Ingolstadt engagieren, können über ihren Verein oder ihre Organisation oder direkt bei uns im Freiwilligenzentrum die Bayerische Ehrenamtskarte beantragen. Alle Bedingungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte finden Sie im Antragsformular, das Sie sich hier herunterladen können: Antragsformular Ehrenamtskarte. Ab sofort ist es auch möglich, die Ehrenamtskarte ganz einfach digital zu beantragen - füllen Sie den Antrag online aus und senden Sie ihn ab: Link. Noch Fragen? Wenden Sie sich an unsere Kollegin Franziska Striegl. In Ihrem Verein/Ihrer Einrichtung gibt es mehrere Personen, die sich für die Ehrenamtskarte qualifizieren? Dann können Sie das Formular für einen Sammelantrag bei Frau Striegl anfragen.
Vergünstigungen bayernweit
Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte erhalten Sie bayernweit zahlreiche Vergünstigungen aus den Bereichen Freizeit & Sport, Mode & Handel, Hotel & Gastronomie, Online-Shops, Kultur & Museen, Banken & Versicherungen sowie Angebote des Freistaats Bayern. Ganz kostenfrei sind zum Beispiel sämtliche Linienfahrten auf Schiffen der Staatlichen Seenschifffahrtsgesellschaft auf dem Königssee, dem Ammersee, dem Starnberger See und dem Tegernsee. Für jüngere Karteninhaber/-innen gibts unter anderem die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk (DJH) kostenlos. Hier geht es zur Übersicht der überregionalen Vergünstigungen.
Vergünstigungen für Ehrenamtskarteninhaber/-innen in Ingolstadt
Außerdem gibt es bei den teilnehmenden Akzeptanzpartnern in Ingolstadt verschiedenste Vergünstigungen. Sie möchten Akzeptanzpartner werden? Darüber freuen wir uns sehr. Hier finden Sie den Akzeptanzpartnervertrag.
Eine Übersicht aller Vergünstigungen in Ingolstadt finden Sie in der folgenden Datenbank (bitte nach unten scrollen):
Ehrenamtsnachweis, Vereinsjubiläum, Rabattverlustversicherung
Ehrenamtsnachweis Bayern
Der Ehrenamtsnachweis Bayern dient als Nachweis ehrenamtlich erbrachter Tätigkeiten und der dabei erworbenen Kompetenzen. Er belegt und würdigt somit das ehrenamtliche Engagement. Der Ehrenamtsnachweis gibt Auskunft, welche Erfahrungen durch bestimmte Tätigkeiten erworben und welche Verantwortung übernommen wurde.
Voraussetzungen sind ein Engagement von 80 Stunden pro Jahr, sowie ein Mindestalter von 14 Jahren.
Zuschuss für Vereinsjubiläen
Die Stadt Ingolstadt gewährt gemeinnützigen Ingolstädter Vereinen bei deren Vereinsjubiläen finanzielle Unterstützung und zeichnet damit deren langjähriges Wirken in unterschiedlichster Form zum Wohl der Ingolstädter Bürgerinnen und Bürger aus. Es können Vereine bezuschusst werden, die ihren Sitz in Ingolstadt haben. Der Verein muss gemeinnützig anerkannt sein und mindestens 50 Mitglieder haben.
Der Antrag ist bis spätestens 30.11. des Jubiläumsjahres im Freiwilligenzentrum der Stadt Ingolstadt zu stellen. Das Antragsformular sowie die Richtlinien können Sie hier herunterladen.
Rabattverlustversicherung
Die Stadt Ingolstadt hat eine Rabattverlustversicherung abgeschlossen, für ehrenamtlich für die Stadt Ingolstadt tätige Personen. Im Schadensfall wird der Rabattverlust (bei vorrangig in Anspruch zu nehmender Haftpflicht- oder eigener Vollkaskoversicherung) erstattet.
- Versichert sind auf Privatpersonen zugelassene PKW und Kombi-PKW, keine Traktoren, Lieferwägen oder LKW!
- Die Fahrzeuge müssen auf den Namen des Helfers zugelassen sein oder mit Einverständnis des Halters vom Helfer für diese Aufgaben benutzt werden.
- Die Fahrt muss ehrenamtlich im Auftrag der Stadt Ingolstadt für kommunale Aufgaben erfolgen, was im Schadenfall nachzuweisen ist.
- Ein Fahrtenbuch für die Fahrten muss geführt und im Schadenfall vorgelegt werden.
Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an Franziska Striegl: Kontakt.
Weitere hilfreiche Informationen für Vereine und Engagierte, zum Beispiel zur Ehrenamtsversicherung, Förderpreisen und mehr finden Sie in der Rubrik Tipps und Links.